AGB
§1 Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Exoma UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§2 Vertragsabschluss und Angebote
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Änderungen oder Verbesserungen der Leistung sind zulässig, soweit sie für den Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.
(3) Sämtliche Unterlagen wie Zeichnungen, Kalkulationen oder produktbezogene Dokumente, die unser Know-how enthalten, bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
(4) Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gelten schriftliche Termin- und Preisangaben als unverbindliche Richtwerte, da unvorhersehbare Änderungen möglich sind.
(5) Überschreitet der Kunde durch Abrufe sein Kreditlimit, sind wir von der Lieferverpflichtung entbunden.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten grundsätzlich „ab Werk“. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Soweit nicht anders angegeben, sind die in unseren Angeboten genannten Preise 7 Tage ab Datum des Angebots gültig.
(3) Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen.
(4) Zusatzleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden separat berechnet.
(5) Abrufbestellungen: Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis dient als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit berechtigen uns zur Anpassung.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Preisabzüge vorzunehmen, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, diese Ansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(7) Fälligkeit: Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine anderen Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen und informieren den Kunden darüber.
(8) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag unserem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, stellt seine Zahlungen ein oder wird ein Scheck nicht eingelöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt; sämtliche Forderungen werden ohne weitere Ankündigung sofort fällig. Gleiches gilt, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
(9) Wir können Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheiten verlangen und den im Verzug befindlichen Kunden von weiteren Lieferungen ausschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge bestehen. Ab Verzugszeitpunkt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Kunde trägt alle Kosten der Beitreibung, einschließlich etwaiger Gerichts- und Vollstreckungskosten. Wir sind berechtigt, Forderungen abzutreten.
§4 Lieferbedingungen (Lieferfristen, Versand, Gefahrenübergang, Verpackung)
(1) Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer.
(2) Höhere Gewalt / Lieferunfähigkeit von Vorlieferanten: Bei höherer Gewalt oder Lieferunfähigkeit unserer Vorlieferanten können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten wird. Der Kunde kann nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich mahnt und eine angemessene Nachfrist setzt. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
(3) Teillieferungen und -leistungen sind zulässig. Änderungen des Lieferprogramms auf Wunsch des Kunden berechtigen uns zur Berechnung der entstehenden Mehrkosten oder zur Preisanpassung.
(4) Versand & Gefahrübergang: Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Kosten und Risiko des Kunden. Mit Übergabe der branchenüblich verpackten Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über – auch bei vereinbarter kostenfreier Lieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht ab Bereitstellung zur Abholung oder Zustellung auf den Kunden über.
(5) Verpackung: Die Verpackung erfolgt durch den Hersteller. Kosten für Verpackung und deren Entsorgung trägt der Kunde.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme oder Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich schriftlich. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt; der Erlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.
(2) Liefergegenstände und Teile werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert; sie bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Kunde erwirbt durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum an der Ware.
(3) Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung unzulässig.
§6 Widerrufsrecht
(1) Für Geschäfte mit Unternehmern besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 312d BGB. Alle Verkäufe an Unternehmen sind verbindlich und endgültig.
(2) Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Produkten erfolgt nur nach individueller Vereinbarung und ohne Rechtsanspruch.
§7 Mängelhaftung und Transportschäden
(1) Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel gemäß § 377 HGB anzuzeigen.
(2) Transportschäden: Offensichtliche Schäden an Verpackung oder Inhalt sind sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zusätzlich ist uns der Sachverhalt unverzüglich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
(3) Nacherfüllung: Liegt ein Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten), soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
(4) Ausschlüsse: Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung entstehen, begründen keine Ansprüche. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen von Herstellerangaben. Keine Gewährleistung übernehmen wir für Produkte, die infolge unsachgemäßer Behandlung mechanische oder elektronische Defekte aufweisen oder nicht eindeutig nachweisbar von uns bezogen wurden.
(5) Systemumgebung: Mängel und Schäden, die damit zusammenhängen, dass der Kunde Installationsvorschriften, Hardware-/Softwareumgebung oder Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, sind nicht umfasst, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich sind. Zur Vorbeugung von Datenverlusten wird die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen; eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
(6) Garantiesiegel & Originalverpackung: Das Entfernen oder Beschädigen von Garantiesiegeln, Barcodes, Warnhinweisen oder sonstigen Aufklebern führt zum Verlust der Gewährleistung. Rücksendungen können nur reibungslos abgewickelt werden, wenn das Gerät vollständig mit allem Zubehör und in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Fehlendes Zubehör wird kostenpflichtig ersetzt, sofern es für die Geltendmachung von Garantieansprüchen beim Vorlieferanten/Hersteller erforderlich ist. Originalverpackungen sind mindestens innerhalb der Gewährleistungsfrist sorgfältig aufzubewahren.
(7) Verjährung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§8 Rechtsmängel und Rechte Dritter
(1) Wir sind verpflichtet, die Lieferung am Erfüllungsort frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.
(2) Eine Haftung entfällt, wenn der Kunde durch spezielle Vorgaben die Ursache für die Verletzung gesetzt hat. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde unsere Lieferung verändert oder sie im Zusammenhang mit nicht von uns gelieferten Produkten einsetzt und es dadurch zur Verletzung von Rechten Dritter kommt.
§9 Haftungsbegrenzung (inkl. weitergehende Haftung)
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; dies gilt auch für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls; auch hier ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Gleiches gilt, soweit der Besteller anstelle eines Schadensersatzanspruchs Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Datenverlust: Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei Exoma UG gekauften Speichermedien (z. B. Storage-Systeme, Computer, Notebooks, Festplatten, Speichermedien, SPS-Steuerungen etc.) haften wir nicht.
§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung ist der Sitz der Exoma UG (haftungsbeschränkt).
(2) Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.